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   OLG Zweibrücken, 05.08.1997 - 5 UF 126/96   

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https://dejure.org/1997,4130
OLG Zweibrücken, 05.08.1997 - 5 UF 126/96 (https://dejure.org/1997,4130)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.08.1997 - 5 UF 126/96 (https://dejure.org/1997,4130)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. August 1997 - 5 UF 126/96 (https://dejure.org/1997,4130)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1570 § 1579 Nr. 7 § 1593 § 1615l Abs. 2
    Unterhaltsanspruch einer Ehefrau gegen den Ehemann bei Betreuung eines nichtehelichen und eines ehelichen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 554
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 03.10.1988 - 6 UF 107/88

    Unterhaltsanspruch; Keine Erwerbstätigkeit der Mutter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.08.1997 - 5 UF 126/96
    Ist zwischen den Parteien unstreitig, dass das innerhalb der Frist der §§ 1591, 1592 BGB geborene Kind nicht vom Ehemann stammt - und bestreitet wie hier auch der als Erzeuger des Kindes in Betracht kommende Dritte nicht die Vaterschaft -, so kann der Unterhaltsanspruch der Mutter des Kindes auch im Verhältnis zum Unterhaltsanspruch gegen den geschiedenen oder getrenntlebenden Ehemann von Bedeutung sein (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 690; a.A.: OLG Hamm, FamRZ 1989, 619 ; Gerhard/von Heintschel-Heinig/Klein, Familienrecht, Kap. 6 Rdn. 465).

    Die Kausalität zwischen dem verlängerten Unterhaltsanspruch gemäß § 1615 l Abs. 2 BGB und der betreuungsbedingt nicht ausgeübten Erwerbstätigkeit fehlt aber auch dann, wenn die Mutter schon wegen der Betreuung eines anderen Kindes, insbesondere eines ehelichen Kindes, keine Erwerbsobliegenheit hat und deswegen keiner Erwerbstätigkeit nachgeht (vgl. OLG Hamm, aaO.; FamRZ 1989, 619 ; OLG Düsseldorf, aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 09.09.1994 - 3 UF 41/94
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.08.1997 - 5 UF 126/96
    Für diesen Zeitraum hatte die Klägerin dem Grunde nach einen der Unterhaltspflicht des Beklagten vorgehenden (allgemeine Ansicht vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 690; OLG Hamm, FamRZ 1991, 979 ; OLG Koblenz, FamRZ 1981, 92; Odersky, NeG, 4. Aufl., BGB § 1615 l, Anm. 8; MünchKomm/Köhler, BGB , 3. Aufl., § 1615 l Abs. 1 Rdn. 9 a) Anspruch gegen den Vater ihres am 30. September 1992 geborenen Kindes gemäß § 1615 l Abs. 1 BGB .

    Ist zwischen den Parteien unstreitig, dass das innerhalb der Frist der §§ 1591, 1592 BGB geborene Kind nicht vom Ehemann stammt - und bestreitet wie hier auch der als Erzeuger des Kindes in Betracht kommende Dritte nicht die Vaterschaft -, so kann der Unterhaltsanspruch der Mutter des Kindes auch im Verhältnis zum Unterhaltsanspruch gegen den geschiedenen oder getrenntlebenden Ehemann von Bedeutung sein (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 690; a.A.: OLG Hamm, FamRZ 1989, 619 ; Gerhard/von Heintschel-Heinig/Klein, Familienrecht, Kap. 6 Rdn. 465).

  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89

    Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.08.1997 - 5 UF 126/96
    Daraus folgt, dass dann, wenn ein geschiedener Ehegatte nach § 1570 BGB wegen der Betreuung gemeinschaftlicher Kinder Unterhalt verlangen könnte, dies während der Trennung erst recht gelten muss (vgl. BGH, BGHR BGB § 1361 Erwerbsobliegenheit 1).
  • BGH, 06.12.1984 - IVb ZR 53/83

    Verwirkung rückständigen Unterhalts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.08.1997 - 5 UF 126/96
    Daran fehlt es unter Umständen schon dann, wenn das Kind anderweitig gepflegt und betreut werden kann (vgl. BGHZ 93, 123, 128).
  • BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 66/88

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.08.1997 - 5 UF 126/96
    Ein getrenntlebender Ehegatte darf unterhaltsrechtlich nicht schlechter stehen als ein geschiedener (vgl. BGH, FamRZ 1985, 782 ; FamRZ 1989, 1160 ; Soergel/Lange, BGB 12. Aufl., § 1361 Rdn. 13 f.; Göppinger/Kindermann, Unterhaltsrecht, 5. Aufl., Rdn. 1123 f.).
  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.08.1997 - 5 UF 126/96
    Im Regelfall ist davon auszugehen, dass bei Betreuung eines Kindes unter acht Jahren eine Erwerbsobliegenheit nicht besteht (vgl. BGHR BGB § 1570 Erwerbsobliegenheit 2).
  • BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 9/84

    Trennungsunterhalt des in der Ausbildung befindlichen, nicht erwerbstätigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.08.1997 - 5 UF 126/96
    Ein getrenntlebender Ehegatte darf unterhaltsrechtlich nicht schlechter stehen als ein geschiedener (vgl. BGH, FamRZ 1985, 782 ; FamRZ 1989, 1160 ; Soergel/Lange, BGB 12. Aufl., § 1361 Rdn. 13 f.; Göppinger/Kindermann, Unterhaltsrecht, 5. Aufl., Rdn. 1123 f.).
  • BGH, 19.12.1990 - XII ZR 27/90

    Angemessenheit einer nachehelichen Erwerbstätigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.08.1997 - 5 UF 126/96
    Dabei kommt bei der Würdigung der persönlichen Verhältnisse des nichterwerbstätigen Ehegatten neben seinem Alter, Gesundheitszustand und seiner Berufsausbildung auch eine früher ausgeübte berufliche Tätigkeit maßgebliche Bedeutung zu (vgl. § 1361 Abs. 2 BGB ; BGH, FamRZ 1982, 148 m.w.N.; BGHR BGB § 1361 Erwerbsobliegenheit 2).
  • OLG München, 10.01.1997 - 12 WF 1262/96

    Antrag auf Prozesskostenhilfe in einem Verfahren wegen Unterhaltsklage;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.08.1997 - 5 UF 126/96
    Unabhängig davon, ob ein Anspruch gemäß § 1615 l Abs. 2 Satz 2 BGB gegenüber einem solchen gemäß § 1361 BGB oder §§ 1570 ff. BGB vorrangig ist oder die Konkurrenz für jeden Einzelfall auf der Tatbestands-, Bedarfs- oder Verwirkungsebene bewältigt werden muss (vgl. dazu eingehend: OLG München, FamRZ 1994, 1108 ; FamRZ 1997, 613 unter Darstellung der verschiedenen Auffassungen) kann der Unterhaltsanspruch gegen den Ehegatten von dem Unterhaltsanspruch gegen den nichtehelichen Vater beeinflusst werden.
  • OLG München, 18.08.1993 - 12 UF 958/93

    Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt besteht im Fall der Geburt eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.08.1997 - 5 UF 126/96
    Unabhängig davon, ob ein Anspruch gemäß § 1615 l Abs. 2 Satz 2 BGB gegenüber einem solchen gemäß § 1361 BGB oder §§ 1570 ff. BGB vorrangig ist oder die Konkurrenz für jeden Einzelfall auf der Tatbestands-, Bedarfs- oder Verwirkungsebene bewältigt werden muss (vgl. dazu eingehend: OLG München, FamRZ 1994, 1108 ; FamRZ 1997, 613 unter Darstellung der verschiedenen Auffassungen) kann der Unterhaltsanspruch gegen den Ehegatten von dem Unterhaltsanspruch gegen den nichtehelichen Vater beeinflusst werden.
  • OLG Hamm, 12.12.1990 - 8 UF 89/90

    Vorrang des Unterhaltsanspruchs; Anspruch auf Trennungsgeld; Fehlende

  • OLG Koblenz, 15.09.1980 - 13 UF 382/80
  • BGH, 25.06.2008 - XII ZB 163/06

    Geltendmachung der nichtehelichen Abstammung eines Kindes im Verfahren über den

    (2) Die Vertreter der Gegenauffassung (OLG Zweibrücken NJW 1998, 318; OLG München OLGR 1995, 152, 153; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 690; OLG Frankfurt a.M. FamRZ 1981, 1063, 1064, jeweils zum Ehegattenunterhalt; MünchKomm/Wellenhofer-Klein BGB 4. Aufl. § 1599 Rdn. 35; Schöpf FamRZ 1963, 651; Staudinger/Rauscher BGB [2004] § 1599 Rdn. 74 f.; vgl. auch OLG Köln FamRZ 2003, 1751) berufen sich darauf, dass die Sperrwirkung uneingeschränkt nur in Fällen gelte, in denen der Status des Kindes unmittelbar berührt und zum Gegenstand des Rechtsstreits gemacht werde.
  • OLG Oldenburg, 27.06.2018 - 11 WF 110/18

    Geltendmachung von Elternunterhalt vor Anerkennung oder rechtskräftiger

    Die zur Begründung dieser Meinung herangezogene Rechtsprechung (OLG Zweibrücken, Urteil vom 05.08.1997, 5 UF 126/96, FamRZ 1998, S. 554ff, und OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.09.1994, 3 UF 41/94, FamRZ 1995, S. 690) befasst sich allerdings mit einer anderen Konstellation und dürfte daher nicht einschlägig sein.
  • OLG Schleswig, 03.09.2003 - 12 UF 11/03

    Rückwirkender Betreuungsunterhalt ohne Verzug

    Das vom Beklagten herangezogene Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken (FamRZ 1998, 554) bestätigt die Auffassung des Senats.
  • OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 5 UF 16/99

    Betreuungsunterhalt: Unterhaltsbedarf der Mutter eines nichtehelichen Kindes

    Ohne diese Darlegungen ist deshalb die Unterhaltsklage einer Frau, die mehrere Kinder außerhalb einer Ehe geboren hat, nicht schlüssig (Senat, FamRZ 1998, 554).
  • OLG Schleswig, 19.12.2007 - 15 UF 142/07

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen des Kindes und der Mutter

    Es reicht aus, wenn der als Erzeuger des Kindes in Betracht kommende Mann die Vaterschaft nicht bestreitet (OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 554; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 690; Palandt-Diederichsen a.a.O., Rn. 3 zu § 1615 l BGB; Viefhues, jurisPK-BGB, 3.Aufl., Rn. 17 zu § 1615 l BGB; anderer Ansicht z.B. OLG Hamm FamRZ 1989, 619).
  • OLG Celle, 17.11.2004 - 15 WF 273/04

    Feststellung der Vaterschaft als Voraussetzung einer Unterhaltsklage

    Vor diesem Hintergrund vermag der Senat der abweichenden Ansicht des Oberlandesgerichts Zweibrücken, (FamRZ 1998, 554), der keine Begründung beigegeben ist, nicht zu folgen.
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